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Ertragswertverfahren: wie vermietete Immobilien bewertet werden.

Das Ertragswertverfahren bewertet eine Immobilie anhand der Erträge, die sie langfristig erwirtschaftet, also der Mieteinnahmen. Es ist die Standardmethode für die Bewertung vermieteter Objekte und Kapitalanlagen.

Wie das Ertragswertverfahren funktioniert:

  1. Jahresrohertrag: Alle Mieteinnahmen des Jahres
  2. Bewirtschaftungskosten abziehen: Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis (ca. 20 bis 25 % des Rohertrags)
  3. Jahresreinertrag: Was nach Kosten übrig bleibt
  4. Kapitalisierung: Jahresreinertrag ÷ Liegenschaftszinssatz = Gebäudeertragswert
  5. Ertragswert = Gebäudeertragswert + Bodenwert

Was ist der Liegenschaftszinssatz? Der Liegenschaftszinssatz ist der marktübliche Zinssatz, mit dem der Reinertrag kapitalisiert wird. Er wird vom Gutachterausschuss ermittelt und variiert je nach Objektart und Lage (typisch: 2 bis 5 % für Wohnimmobilien).

Rechenbeispiel (vereinfacht):

  • Jahresnettomiete: 15.000 €
  • Bewirtschaftungskosten (25 %): − 3.750 €
  • Jahresreinertrag: 11.250 €
  • Liegenschaftszinssatz: 3 %
  • Gebäudeertragswert: 11.250 ÷ 0,03 = 375.000 €
    • Bodenwert: 80.000 €
  • Ertragswert: 455.000 €

Wann wird es eingesetzt? Bei vermieteten ETWs, Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien, immer dann, wenn die Rendite im Vordergrund steht.

Rechtsgrundlage: §§ 17 bis 20 ImmoWertV

→ Wohnung verkaufen Bremen · Immobilienbewertung Bremen