Beim Kauf einer Immobilie sind Notarkosten gesetzlich vorgeschrieben: Ohne notarielle Beurkundung ist kein Eigentumsübergang möglich. Die Kosten sind gesetzlich geregelt und nicht verhandelbar.
Wie hoch sind die Notarkosten? Die Notargebühren richten sich nach dem Kaufpreis und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Als Faustregel gilt:
| Kaufpreis | Notarkosten ca. | Grundbuchkosten ca. | Gesamt ca. |
|---|---|---|---|
| 200.000 € | 1.000 bis 1.200 € | 400 bis 500 € | 1.400 bis 1.700 € |
| 350.000 € | 1.500 bis 1.800 € | 600 bis 700 € | 2.100 bis 2.500 € |
| 500.000 € | 2.000 bis 2.400 € | 800 bis 900 € | 2.800 bis 3.300 € |
| 750.000 € | 2.800 bis 3.200 € | 1.100 bis 1.300 € | 3.900 bis 4.500 € |
Richtwerte inkl. Grundbucheintragung, ohne Mehrwertsteuer.
Wer zahlt die Notarkosten? Üblicherweise der Käufer, das ist Marktusance, nicht gesetzlich festgelegt. Im Kaufvertrag kann etwas anderes vereinbart werden.
Was ist in den Notarkosten enthalten?
- Beurkundung des Kaufvertrags
- Eintragung der Auflassungsvormerkung
- Löschung bestehender Grundschulden (ggf. Mehrkosten)
- Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch
- Eintragung neuer Grundschulden bei Finanzierung
Rechtsgrundlage: GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz)