Die Spekulationssteuer, korrekt: Einkommensteuer auf private Veräußerungsgewinne, fällt an, wenn du eine Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist mit Gewinn verkaufst. Sie ist kein eigenständiger Steuertyp, sondern wird über die Einkommensteuer erhoben.
Die 10-Jahres-Haltefrist: Wenn du eine Immobilie mehr als zehn Jahre besessen hast, fällt keine Spekulationssteuer an, unabhängig vom Gewinn. Diese Frist gilt für den Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf (Datum der notariellen Beurkundung).
Die Eigennutzungsregel: Wenn du die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den zwei vorangegangenen Jahren selbst bewohnt hast, fällt ebenfalls keine Spekulationssteuer an, auch bei kürzerer Haltefrist.
Wann Spekulationssteuer anfällt:
- Haltefrist unter 10 Jahren
- Keine Eigennutzung im Verkaufsjahr und den zwei Vorjahren
- Verkauf mit Gewinn (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Werbungskosten)
Berechnung: Der Gewinn (Verkaufspreis minus Kaufpreis minus Nebenkosten minus Abschreibungen) wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Das können je nach Einkommen 25 bis 45 % sein.
Was bei Erbschaften gilt: Die Haltefrist des Erblassers wird angerechnet. Wenn das geerbte Objekt schon länger als 10 Jahre in der Familie war, fällt keine Spekulationssteuer an.
Wichtig: Steuerliche Fragen sind Einzelfallentscheidungen. Bitte einen Steuerberater für deine konkrete Situation.
Rechtsgrundlage: § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte)
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