Eine Grunddienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das dem Eigentümer eines anderen Grundstücks bestimmte Nutzungsmöglichkeiten an deinem Grundstück gewährt. Das häufigste Beispiel: das Wegerecht.
Was ist ein Wegerecht? Das Wegerecht gibt dem Berechtigten das Recht, über ein fremdes Grundstück zu gehen oder zu fahren, meist um das eigene Grundstück zu erschließen, wenn keine andere Zufahrt möglich ist.
Andere häufige Grunddienstbarkeiten:
- Leitungsrecht: Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas) dürfen über das Grundstück verlaufen
- Überbaurecht: Ein Teil eines Gebäudes darf auf das Nachbargrundstück überragen
- Fenster- und Lichtrecht: Fenster dürfen in Richtung Nachbargrundstück geöffnet werden
Wo steht das Wegerecht? In Abteilung II des Grundbuchs, sowohl beim belasteten Grundstück (die Last) als auch beim begünstigten Grundstück (das Recht).
Auswirkungen auf den Wert: Ein Wegerecht zugunsten eines Dritten schränkt die Nutzung ein und kann den Wert mindern. Ein Wegerecht zugunsten des eigenen Grundstücks (Sicherung der Erschließung) ist dagegen werterhaltend.
Was beim Verkauf gilt: Grunddienstbarkeiten gehen automatisch auf den neuen Eigentümer über, sie bleiben also bestehen. Ich prüfe das Grundbuch und erkläre dir, was die eingetragenen Rechte für dein Objekt bedeuten.
Rechtsgrundlage: §§ 1018 bis 1029 BGB (Grunddienstbarkeiten)